Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainer
Gestaltung des Auftrages
1.1 Der Trainer führt den Trainingsauftrag frei von Weisungen
aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht
begründet.
1.2 Der Trainer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst
oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle
Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam
sind.
1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Trainingsauftrag
schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor
dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei
einer Stornierung bis zu vier Wochen vorher ist ein Ausfallhonorar
von 25 % des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen, bis zu zwei
Wochen vorher von 50 % und bis zu einer Woche vorher von 75 %. Bei
einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin
ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist
der Eingang des Stornierungsschreibens beim Trainer.
1.5 Ist der Trainer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem
Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert,
werden die Vertragspartner, sofern möglich, ein Ersatztermin
vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber
berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen.
In diesem Fall erhält der Dozent eine Ausfallentschädigung in Höhe
von 25 % des vereinbarten Honorars.
2. Trainingsmaterialien und Urheberrechte
2.1 Die vom Trainer bereitgestellten Materialien (Handbücher und
sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen,
Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und
sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht des
Trainers. Sie werden den Trainingsteilnehmern ausschließlich zum
eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht
übertragen. Der Auftraggeber und die Trainingsteilnehmer sind
insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen,
weiterzugeben und in Trainings zu verwenden. Nicht benötigte
Materialien sind an den Trainer zurückzugeben.
2.2 Der Trainer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm
verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer
Verwendung im Training entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber
von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung
von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Trainer
bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.
2.3 Der Auftraggeber sichert dem Trainer zu, dass die von ihm
gegebenenfalls bereitgestellten
Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im
Training entgegenstehen. Er stellt den Trainer von Ansprüchen
Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter
Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten
Trainingsmaterialien entstehen könnten.
3. Werbung
Auftraggeber und Trainer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.
4. Honorar und Kostenerstattung
Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 5 Tage vor
Trainingsbeginn zur Zahlung fällig.
Bei Erstaufträgen ist grundsätzlich eine Vorkasse mit
Zahlungseingang 5 Tage vor Seminarbeginn auf dem Konto des Trainers
vereinbart.
Bei Zahlung 20 Tage vor Trainingsbeginn gewährt der Trainer dem
Auftraggeber einen Skonto, der auf der Rechnung ausdrücklich
auszuweisen ist.
Dieser ist nicht Abzugsberechtigt, wenn bereits ein Frühbucherpreis
gewährt wurde.
Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind ausdrücklich auf der
Rechnung zu vermerken und/oder in einem Seminarvertrag zu regeln,
Oder auf dem Anmeldeformular, oder der Seminarbeschreibung
ausdrücklich zu vermerken.
Rechnungen gelten als verbindliche Zusage der Durchführung eines Seminars.
5. Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Trainer nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
6. Haftung
Der Trainer haftet nur für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
7. Schlussklauseln
7.1 Der Trainer wird die personenbezogenen Daten der
Trainingsteilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des
Auftraggebers, die ihm durch das vereinbarte Training bekannt
werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des
Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des
Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
7.2 Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der
Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der
anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus
steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
7.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch
für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
7.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Andere AGB wurden nicht vereinbart.
Zusätzliche Schlussklausel für Verträge mit ausländischen
Auftraggebern:
7.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Trainers.
