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Weiterbildung Hessen - Wir akzeptieren Bildungsschecks

Qualifizierungsschecks fördern Weiterbildung

Das Land Hessen setzt deshalb im Rahmen des Programms "Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" gezielt ein. Mit dem neuen Förderinstrument "Qualifizierungsschecks" unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder inTeilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt oder älter als 45 Jahre sind. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen die die Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.

Wer gehört zur Zielgruppe?

Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie

  • über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
  • älter als 45 Jahre sind oder
  • in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder
  • als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen (z. B. Methodenkompetenzen, Konfliktbewältigung in der Ausbildungstätigkeit etc.), unabhängig von Alter und Qualifikation.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben dürfen und dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden.

Wie können Interessierte einen Qualifizierungsscheck erhalten?

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen die zum Förderinstrument Qualifizierungsschecks beraten sind in der Liste der Beratungsstellen erfasst.

Weitere Informationen zum Erhalt eines Qualifizierungsschecks finden Sie unter "Wie erhalten Sie Ihren Qualifizierungsscheck?"

Wer betreut die Umsetzung des Förderinstruments?

Weiterbildung Hessen e.V. übernimmt als neutrale Einrichtung die Abwicklung und Verwaltung der Qualifizierungsschecks für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Weiterbildung Hessen e.V. hat aktuell mehr als 340 Mitglieder, zu denen Einrichtungen der beruflichen, allgemeinen und politischen Bildung zählen.

Zweck des Vereins ist es, den Verbraucherschutz im Bereich der Weiterbildung in Hessen zu stärken sowie die Qualität in der Weiterbildung zu fördern und zu sichern. Der Verein setzt sich darüber hinaus dafür ein, die Teilnehmenden an Bildungsveranstaltungen der Vereinsmitglieder durch verbindliche Qualitätsstandards zu schützen, für die Weiterbildung durch Öffentlichkeitsarbeit zu werben und zu allen Bereichen der Weiterbildung zu informieren. Es ist ein weiteres Hauptziel, mehr Transparenz hinsichtlich der Bildungsangebote für Interessentinnen und Interessenten sowie Institutionen und Unternehmen zu schaffen (vgl. § 2 der Satzung).